Mapping rechtliche Grundlagen für Leistungen über die Volljährigkeit hinaus

30.06.2021

Kompetenzzentrum Leaving Care bietet erstmals einen Überblick über die kantonalen Unterschiede

Kann nach Volljährigkeit die ausserfamiliäre Unterbringung fortgesetzt oder ambulante Nachbetreuung / Übergangsbegleitung in Anspruch genommen werden? Wenn ja, aufgrund welcher kantonalen gesetzlichen Grundlagen? Welche stationären und ambulanten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind nach dem 18. Altersjahr möglich? Bis zu welchem Alter und unter welchen Bedingungen? Diese Fragen hat das Kompetenzzentrum Leaving Care (KLC) allen Kantonen gestellt, um in Zusammenarbeit mit den Verwaltungen pro Kanton ein Profil zu erstellen. Die Kantonsprofile zeigen auf, dass die Situation in den Kantonen höchst unterschiedlich ist: Sind mancherorts Leistungen bei Bedarf bis zum Alter 25 möglich, gilt andernorts als Grenze der Abschluss der Erstausbildung. In vielen Kantonen ist der Leistungsbezug über die Volljährigkeit hinaus nur mit Sozialhilfebezug möglich. Mit dem Mapping werden die eklatanten Unterschiede deutlich und es wird sichtbar, dass die Bedingungen für Care Leaver*innen im Übergang in die Selbständigkeit mit entsprechenden rechtlichen Grundlagen verbessert werden.

Das Mapping rechtliche Grundlagen bietet Orientierung für Care Leaver*innen, welche Unterstützung benötigen, wie auch für Fachpersonen sowie Institutionen/DAF, welche Leistungen für Care Leaver*innen anbieten oder zugänglich machen wollen. Das Mapping kann dazu dienen, Rechte einzufordern, Ansprüche geltend zu machen sowie gesetzgeberische Prozesse zu inspirieren.

Die ersten Kantonsprofile sind nun aufgeschaltet und bieten einen Überblick über die Situation in der Schweiz. Das KLC wird das Mapping bis im Herbst vervollständigen und mit einer Stellungnahme, welche eine Orientierung und Einordnung leistet, ergänzen.

 Mapping rechtliche Grunlagen