Petition CARELEAVER-STATUS

16.09.2021

 

«CARELEAVER -STATUS» FÜR ALLE EHEMALIGEN HEIM UND PFLEGEKINDER

Petition vom Verein Careleaver Schweiz

VISION der Care Leaver*innen:
Unsere Vision ist, dass alle Care Leaver*innen in der Schweiz die Möglichkeit erhalten, eine individuelle Lebensperspektive zu entwickeln, ohne zusätzliche Hürden überwinden zu müssen; sei es im Kontakt mit Behörden und Ämter oder in anderen Lebensbereichen.

FORDERUNG der Care Leaver*innen zum «CARELEAVER-STATUS»:
Um unsere Vision zu erreichen, brauchen wir ein schweizweit gültiges Dokument, der «Careleaver:innen-Status». Wir fordern den Bund auf, ein solches Dokument einzuführen, welches den Care Leaver*innen den Kontakt mit Behörden und Ämtern erleichtern soll. Mit drei simplen Regelungen soll der «Careleaver:innen-Status» dies sicherstellen:

1. Keine Angaben der Eltern bei Ämtern und Behörden:
Das Verhältnis zwischen Care Leaver*innen und deren Eltern ist oft kompliziert. Trotzdem müssen sie auch nach dem Erreichen des 18. Lebensjahr bei Ämtern und Behörden Informationen und Dokumente von den Eltern angeben. Diese Informationen zu erhalten, gestaltet sich in den meisten Fällen als schwierig, ist für viele Care Leaver*innen eine hohe mentale Belastung und wegen fehlender Kooperation der Eltern in vielen Fällen auch unmöglich. Die Folge davon: Care Leaver*innen erhalten notwendige Unterstützung wie Stipendien nicht oder warten sehr lange auf diese.
Deshalb fordern wir, dass Care Leaver*innen bei Ämtern und Behörden keine Angaben über ihre Eltern machen müssen.

2. Ausbildungszulagen von Eltern trennen
Bis zum 25. Lebensjahr hat jede:r Auszubildende:r Anspruch auf Ausbildungszulagen. Da diese einen Teil der Familienzulagen darstellen, werden sie vom Arbeitgeber der Eltern oder von der Ausgleichkasse an die Eltern überwiesen, welche dem «Kind» wiederum das Geld überweisen müssten. Durch diesen «Umweg» kommt das Geld oftmals unzuverlässig, verspätet oder gar nicht bei den Care Leaver*innen an.
Wir fordern deshalb, dass die Ausbildungszulage in Zukunft direkt an die Care Leaver*innen übermittelt wird.

3. Keine Rückerstattung von Sozialhilfegeldern
Studien zeigen, dass viele Care Leaver*innen früher oder später nach Aufhebung der Platzierung auf Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen sind. Doch in einigen Kantonen müssen Sozialhilfegelder rückerstattet werden. Für viele Care Leaver*innen bedeutet dies einen Start in die Selbständigkeit mit Schulden. Die oben beschriebenen Hürden sind für Care Leaver*innen bereits schwer zu überwinden, die aktuelle Regelung macht ein Entwachsen vom Sozialsystem noch unwahrscheinlicher.
Wir fordern deshalb, dass die Rückerstattungspflicht bei der Sozialhilfe für Care Leaver*innen aufgehoben werden. Befindet sich ein:e Care Leaver*in in der Zukunft in günstigen wirtschaftlichen Verhältnissen (von SKOS definiert), soll die Rückerstattungspflicht jedoch wieder in Kraft gesetzt werden. Als Vorbild hierzu könnte die bestehende Regelung im Kanton Basel-Stadt dienen.

Wir wünschen euch viel Erfolg!!!

Zur Petition

Antwortschreiben Bundesrat vom 06.12.2021

Statement von Gael Plo



 
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