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Rückerstattung Sozialhilfe für junge Erwachsene

Warum braucht es eine Übersicht zur Rückerstattung der Sozialhilfe für junge Erwachsene?

Der Bezug von Sozialhilfe ist für Care Leaver*innen relevant,

  • weil in einigen Kantonen ambulante bzw. stationäre Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe über die Volljährigkeit hinaus durch die Sozialhilfe finanziert werden,

  • weil Leistungen der beruflichen und sozialen Integration durch die Sozialhilfe finanziert werden,

  • weil einige junge Erwachsene während der Ausbildungszeit ihren Lebensunterhalt durch die Sozialhilfe finanzieren müssen.

Die Sozialhilfe stellt ein wichtiges Instrument der materiellen Grundsicherung und damit der finanziellen Unterstützung von Heim- und Pflegekindern über die Volljährigkeit hinaus dar (vgl. Empfehlungen der SODK und der KOKES zur ausserfamiliären Unterbringung).

Gleichzeitig ist der Bezug von Sozialhilfe mit einigen Nachteilen verbunden:

  • gesellschaftliche Stigmatisierung

  • Ablehnung, Verzögerung oder Verlust der Aufenthaltsbewilligung (gemäss schweizerischem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG))

  • Die Verpflichtung zur Rückerstattung der Sozialhilfe kann dazu führen, dass junge Menschen Schulden generieren.

  • Die Befreiung von der Rückerstattungspflicht ist oft an die Bedingung, dass eine (Erst-)Ausbildung absolviert wird, geknüpft. Diese muss teilweise vor Volljährigkeit begonnen worden sein. Da Care Leaver*innen vielfältige Herausforderungen bewältigen müssen und oft mehr Zeit für ihre Entwicklungsprozesse benötigen, kann es Phasen von Krisen, Abbrüchen und Neuorientierungen geben, in denen sie sich nicht in einer Ausbildungssituation befinden und somit rückerstattungspflichtig werden.

Diese Nachteile stellen für Care Leaver*innen zusätzliche Erschwernisse auf ihrem Weg in ein eigenständiges Erwachsenenleben dar (zur Situation von Care Leaver*innen s. auch Argumentarium Leaving Care). Sie können dazu führen, dass die jungen Menschen Leistungen der Sozialhilfe trotz Bedarf nicht in Anspruch nehmen bzw. ablehnen, was die gesellschaftliche Teilhabe erschweren kann.

Die Bestimmungen zur Rückerstattung sind in den kantonalen Gesetzgebungen zur Sozialhilfe geregelt. Es gibt kein Bundesgesetz zur Sozialhilfe. Je nach Kanton wird der Vollzug der Sozialhilfe ganz oder teilweise an die Gemeinden delegiert. Wichtige Informationen sowie Richtlinien zur Sozialhilfe sind auf der Website der SKOS – Schweizerische Konferenz zur Sozialhilfe zu finden. Die kantonalen Gesetze unterscheiden sich stark voneinander. Das Spektrum in Bezug auf die Bedingungen für die Rückerstattung bewegt sich von «grundsätzlich keine Rückerstattungspflicht» bis «grundsätzliche Rückerstattungspflicht, sobald die Verhältnisse es erlauben». Einige Kantone kennen die «Rückerstattungspflicht aufgrund von Erwerbseinkommen», andere eine «Rückerstattungspflicht nur bei Vermögen, Lotteriegewinn» etc.

Mit dieser Übersicht soll Klarheit und Orientierung bezüglich der kantonalen Regelungen zur Rückerstattungspflicht geschaffen werden. Fachpersonen, die junge Menschen begleiten, wie auch Care Leaver*innen selbst, erhalten korrekte Informationen. Somit soll verhindert werden, dass junge Menschen aufgrund fehlender oder falscher Informationen in eine Schuldenfalle tappen oder notwendige Unterstützungsleistungen nicht in Anspruch nehmen.

Was ist bei dieser Übersicht zur Rückerstattung zu beachten?

Im Fokus stehen die Bedingungen der Rückerstattung von rechtmässig bezogenen Sozialhilfeleistungen für junge Erwachsene (über 18) und die Rückerstattungspflicht in Bezug auf verschiedene Leistungen/Zwecke (sofern dazu Regelungen vorhanden sind).

In der Liste sind die aktuellen kantonalen gesetzlichen Grundlagen mit Link, die für die Rückerstattung relevanten Artikel im Wortlaut sowie ein von uns formuliertes Fazit bezüglich der Rückerstattung von Sozialhilfe für junge Erwachsene dargestellt.  

Ausnahmen und weiterführende Regelungen sind nicht systematisch erfasst, wie z.B. Regelungen zur Rückerstattung von Vorschüssen sowie von unrechtmässig bezogenen Leistungen, Regelungen zur Verjährung bzw. zum Erlöschen von Rückerstattungsansprüchen, Regelungen dazu, welche weiteren Personen in die Rückerstattungspflicht einbezogen werden können (z.B. Eltern) sowie Regelungen zu Freibeträgen, die bei der Rückerstattung gewährt werden.

Generell ist zu berücksichtigen, dass es in den Gesetzestexten einen grossen Ermessensspielraum aufgrund von Formulierungen wie «in der Regel», «billigkeitshalber», «zumutbar» gibt. Es ist daher unabdingbar, im Einzelfall die Rückerstattungspflicht bzw. die Bedingungen für den Erlass zu klären. Hierbei können diese Übersicht wie auch die SKOS-Richtlinien eine Orientierung bieten.

Rückerstattung Sozialhilfe für junge Erwachsene - Übersicht zu den kantonalen gesetzlichen Grundlagen

Remboursement de l'aide sociale pour les jeunes adultes - Aperçu des bases légales cantonales

Rimborso dell'assistenza sociale per i giovani adulti - Panoramica delle basi giuridiche cantonali